„Die k.k. Post- und Telegraphen-Direktion theilt uns mit: Anläßlich der Herstellung einer interurbanen Telephonlinie von Innsbruck nach Hall und Absam traten am 1. September ds. Js. beim Post- und Telegraphenamte in Hall und in dem neben der Kirche in Absam befindlichen Hause des Pfarrmeßners öffentliche Telephonsprechstellen in Wirksamkeit.
Die Gebühr für das telephonische Sprechen von Hall nach Absam und umgekehrt, beträgt für je 3 Minuten Dauer 10 kr. und jene für ein Gespräch von Hall oder Absam nach Innsbruck oder Igls und umgekehrt für die gleiche Dauer 20 kr. Die Gebühr für Phonogramme wird per Phonogramm mit einer Grundtaxe von 5 kr. und der Worttaxe von ½ kr. mit Aufrundung eines halben Kreuzers auf einen ganzen bemessen.
Die öffentliche Sprechstelle in Absam ist auch zur Annahme und telephonischen Beförderung von Telegrammen, sowie zur telephonischen Uebernahme der nach Absam bestimmten Telegramme ermächtigt. Die Vermittlungsgebühr für Telegramme beträgt per Stück 5 kr.“
Aus: Neue Tiroler Stimmen, 04.09.1894


